Der Unternehmer hat gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ermitteln um ein sicheres und menschengerechtes Arbeiten zu gewährend.
Die ermittelten Gefährdungen sind zu bewerten, detailliert zu dokumentieren und mit Maßnahmen zu belegen.
Das daraus resultierende Dokument ist die Gefährdungsbeurteilung.
In diesem komplexen Prozess sind die 7-Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit anzuwenden.
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