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Unsere SiGeKo-Dienstleistungen im Überblick:
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Stellung eines erfahrenen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben
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Beratung bei der Planung Ihres Bauvorhabens
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Erstellung des SiGe-Plan
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Erstellung der Vorankündigung
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Baustellengehungen inkl. Berichterstellung
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Koordinierung der Gewerke
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Koordinierung von Maßnahmen
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Und vielem mehr...
Rundum-Betreuung für sichere Bauabläufe
Wir betreuen Sie...
Von der Planungsphase bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Bauprojekts sind wir an Ihrer Seite. Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sorgen wir für einen sicheren Ablauf Ihres Bauvorhabens. Wir übernehmen die notwendige Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung und erstellen einen strukturierten Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan).
Vorankündigung gemäß
Baustellenverordnung (§ 2 BaustellV)
Bevor größere Bauvorhaben beginnen können, erstellen wir die erforderliche Vorankündigung für die zuständige behördliche Einrichtung für Arbeitsschutz. In Nordrhein-Westfalen z.B. an die Bezirksregierung (Dezernat 56). So können Sie als Bauherr gemäß der Baustellen-Verordnung rechtzeitig starten.
Strukturierte Baustellenkoordination für optimale Umsetzung (SiGe-Plan)
Wer macht was und wann auf Ihrer Baustelle? Wir halten diese wichtige Frage in einem Sicherheits- und Gesundheitsplan fest. Durch eine effiziente Baustellenkoordination gewährleisten wir, dass Ihr Bauvorhaben wirtschaftlich und sicher umgesetzt wird.
Baustellenordnung
Die Baustellenordnung dient als wichtiges Informationswerkzeug des Bauherrn. Sie stellt sicher, dass essenzielle Regelungen und Informationen für alle auf der Baustelle Beteiligten, einschließlich Unternehmen und deren Mitarbeitern, Lieferanten, Besuchern und weiteren Akteuren, klar und übersichtlich kommuniziert werden. Hierdurch wird einheitliches Verhalten und eine effiziente Zusammenarbeit auf der Baustelle gefördert.
"Unterlage" für spätere Arbeiten
Nach § 3 Abs. 2 der Baustellenverordnung muss der Koordinator eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen, die als Kommunikationsmittel dient. Diese Unterlage ermöglicht es dem Bauherrn, sicherheitsrelevante Konzepte und Informationen für Betrieb und Instandhaltung des Bauwerks an Nutzer und Betreiber weiterzugeben. Ziel ist es, die Instandhaltung so zu planen und zu optimieren, dass das Bauwerk dauerhaft und wirtschaftlich effizient genutzt werden kann, indem Bau- und Betriebskosten sinnvoll abgewogen werden.
Ab wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Für kleinere Baustellen mit weniger als 20 Beschäftigten oder einer Dauer unter 30 Arbeitstagen, sind die Anforderungen reduziert, sofern keine besonderen Gefährdungen vorliegen. Bei größeren Baustellen, die diese Schwellenwerte überschreiten, sind ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten zwingend erforderlich.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung dieser Vorschriften zu unterstützen. Wir bieten kompetente Beratung und maßgeschneiderte Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihre Baustelle den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine eingehende Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die neuen Bestimmungen effizient und effektiv in Ihre Baupraxis zu integrieren.
Die Tabelle wurde zur Verfügung gestellt durch die "baua".
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