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Vertrauen durch Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir für Sie bei:

  • Durchführen von Sicherheitsbegehungen

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung von Betriebsanweisung

  • Schulungsunterlagen zum Unterweisen

  • Durchführung von Unterweisungen

  • Und vielem mehr...

Zusammenhalt durch Arbeitssicherheit

Unsere Dienstleistungen als Ihre

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung:

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern und Führungskräften gründliche Betriebsbegehungen durch. Dabei nehmen wir mögliche Gefährdungen auf, bewerten diese und finden gemeinsam mit Ihnen praktikable Schutzmaßnahmen.

Das Ergebnis ist eine Gefährdungsbeurteilung, die Sie auf Wunsch Ihrer Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung vorlegen können und somit nicht nur dem Schutz Ihrer Mitarbeiter zugute kommt, sondern auch Ihrer Rechtssicherheit maßgeblich erhöht.

Bezirksregierung, BG oder LÜA zu Besuch?

Sie hatten die Bezirksregierung oder das LÜA zu Besuch?

Die BG war bei Ihnen?

Wir helfen Ihnen bei der Abarbeitung der Maßnahmen und sorgen dafür dass Sie zukünftig rechtssicher aufgestellt sind.

Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung.

Dokumentation der Unterweisung:

Wir führen auf Wunsch Ihre jährlichen Sicherheitsunterweisungen durch und dokumentieren dies rechtssicher! Sicherzustellen, dass Mitarbeiter über Gefährdungen am Arbeitsplatz gut informiert sind und wissen, wie sie sich im Notfall verhalten müssen, ein wesentlicher Bestandteil im Arbeitsschutz!

Unfallursachenanalyse:

Bei Unfällen oder Sicherheitsverstößen führen wir mit Ihnen eine strukturierte Untersuchungen durch, um die Ursache zu ermitteln und zukünftige, ähnliche Ereignisse sicher zu vermeiden.

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:

Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist eine unserer Kernaufgaben, wir unterstützen Sie auf dem Weg in die Rechtssicherheit und achten dabei darauf die erforderlichen Schutzmaßnahmen bestmöglich in Ihren Wertschöpfungsprozess einzubinden.

Mehr Informationen zur

"Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 ist es für jeden Arbeitgeber erforderlich, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten müssen daher alle Unternehmen über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und den vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 2 definiert ein einheitliches Betreuungsmodell für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und mehr als 10 Mitarbeitern, sowie eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten. In diesem Beitrag erfährst du, welche Bestimmungen für die Regelbetreuung gelten und wie sie für Betriebe unterschiedlicher Größe aufgeteilt sind.

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Sie steigern die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Doch Unternehmer, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, haben oft wenig Zeit, Energie oder Fachwissen für Arbeitssicherheit. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter. Sie sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und wirtschaftlicher Maßnahmen. Der externe Einsatz von Sicherheitsfachkräften entlastet das Unternehmen von organisatorischen Aufgaben, während sich der Arbeitgeber auf seine Haupttätigkeit konzentrieren kann. Ein weiterer Vorteil: Die Mitarbeiter werden aktiv in die Prozesse des Arbeitsschutzes einbezogen, was ihre Motivation steigert.

SiGeKo bei einer Baubesprechung

Wie groß ist der Betreuungsaufwand einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Berechnen Sie jetzt Ihren Betreuungsaufwand!

Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (Erläuterung und Berechnung der Grundbetreuung)

Die Vorschriften für Betriebsärzte und Arbeitssicherheitsexperten wurden überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Richtlinien für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen.
 

Die DGUV Vorschrift 2, betreffend Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die BGV A2/GUV-V A2 sowie die GUV-V A 6/7 ersetzt.

Dies bedeutet, dass die Anwendung des ASiG nun in allen Betrieben einheitlichen Standards folgt.

Die zuvor variierenden Regelbetreuungszeiten für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden sind nicht mehr gültig.

 

Ab jetzt gibt es keine pauschalen, unterschiedlichen Einsatzzeiten für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung je nach Unfallversicherungsträger. Die Hauptziele der neuen Vorschrift sind die Gleichbehandlung aller Unternehmen und die Festlegung des Betreuungsumfangs durch eine Gefährdungsbeurteilung.
 

In der DGUV Vorschrift 2 wird der Betreuungsumfang durch zwei Komponenten bestimmt:

  1. Die Grundbetreuung, welche in der Vorschrift definierte Einsatzzeiten pro Mitarbeiter und Jahr (abhängig von der Gefährdungsgruppe) sowie die Betreuungsaufgaben vorgibt.

  2. Die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang jedes Unternehmen selbst ermittelt.

Die Grundbetreuung, unterteilt in drei branchenspezifische Gruppen, stellt identische Basisanforderungen für vergleichbare Unternehmen sicher.

Hier finden Sie einen Link zur vollständigen Liste Ihres WZ-Code, bzw. der Ihrem Unternehmen zugeordneten Betreuungsgruppe.

 

Betreuungsgruppe - WZ-Code

Die angegebenen Zeiten sind als Richtwert für den Einsatz von Betriebsärzten und Arbeitssicherheitsexperten gedacht. Unternehmen müssen eine angemessene Aufteilung vornehmen, wobei jeder Bereich mindestens 20 % der Betreuung erhalten sollte.
 

Der betriebsspezifische Teil gewährleistet eine auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Dazu sind in der Vorschrift relevante Aufgabenbereiche sowie Kriterien für den Umfang und Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung festgelegt.
 

Im Fokus der Gesamtbetreuung stehen nun die zu erbringenden Leistungen, definiert durch Aufgaben- und Leistungskataloge, was zu einer transparenteren Betreuung führt.

Unternehmen sind selbst verantwortlich für die Festlegung der Betreuungsleistung, unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungssituationen.
 

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Seit 2008 prägt die GDA das deutsche Arbeitsschutzsystem. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger haben zusammen mit Arbeitsschutzakteuren eine abgestimmte Arbeitsschutzstrategie entwickelt, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden zu verbessern und zu fördern.
 

Zentrale Ziele sind die Reduzierung von Arbeitsunfällen, Hauterkrankungen sowie Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen.
 

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de.

Betreuungsgruppen - WZ-Code

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Sa. & So.         geschlossen

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