Betrieblicher Brandschutz, sicher, dokumentiert und bei jeder Kontrolle vorweisbar.
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir Brandschutzordnung, Begehungen, Schulungen und Prüfungen, und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb die gesetzlichen Anforderungen jederzeit erfüllt.
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Externer Brandschutzbeauftragter, Schutz und Compliance aus einer Hand.
Ein wirksamer Brandschutz schützt Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir die organisatorischen Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes und unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher, behördlicher und versicherungsrechtlicher Anforderungen – ohne die Kosten und den Schulungsaufwand einer internen Lösung.
Wir erstellen und aktualisieren Brandschutzordnungen, begleiten Brandschutzbegehungen, führen Schulungen durch und unterstützen bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit auf Audits, Behördenbesuche und interne Prüfungen vorbereitet ist.
- Für alle Branchen und Betriebsgrößen geeignet
- Qualifikation gemäß DGUV Information 205-003
- Wirtschaftliche Alternative zu internen Ressourcen
- Betreuung mehrerer Standorte möglich
Was wir für Ihren Brandschutz leisten.
Von der Brandschutzordnung bis zur Räumungsübung, wir decken alle brandschutzrechtlichen Pflichten Ihres Betriebs vollständig ab.
Brandschutzbeauftragter
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir die Aufgaben gemäß DGUV Information 205-003 und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Organisation und Weiterentwicklung des betrieblichen Brandschutzes. Sie profitieren von einer sofort verfügbaren, qualifizierten Betreuung ohne interne Ausbildungs- und Personalkosten.
Brandschutzordnung
Eine aktuelle Brandschutzordnung ist Bestandteil einer wirksamen Brandschutzorganisation. Wir erstellen und aktualisieren die Brandschutzordnung nach DIN 14096 für die Teile A, B und C und passen diese an betriebliche Veränderungen sowie gesetzliche Anforderungen an.
Brandschutzbegehungen
Regelmäßige Brandschutzbegehungen helfen dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen und Risiken zu minimieren. Wir prüfen Ihre Betriebsbereiche systematisch, dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar und erstellen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Brandschutzes.
Mitarbeiterschulungen
Gut geschulte Beschäftigte sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Wir führen Brandschutzunterweisungen sowie Schulungen für Brandschutzhelfer praxisnah und verständlich durch. Alle Maßnahmen werden rechtssicher dokumentiert und können auf Wunsch auch digital erfolgen.
Brandschutzhelferausbildung
Brandschutzhelfer übernehmen im Ernstfall eine wichtige Rolle bei der Brandbekämpfung, Evakuierung und Unterstützung der betrieblichen Notfallorganisation. Wir bilden Ihre Beschäftigten gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 zu Brandschutzhelfern aus. Die Ausbildung kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Löschübungen und wird vollständig dokumentiert. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und stellen sicher, dass ausreichend qualifizierte Brandschutzhelfer im Unternehmen vorhanden sind.
Räumungsübungen
Planung und Durchführung von Räumungsübungen inkl. Auswertung, damit jeder Mitarbeiter im Ernstfall weiß, was zu tun ist. Dokumentation für Behörden und Versicherungen.
Brandschutzhelferausbildung nach § 10 ArbSchG, DGUV-I 205-023 und ASR A2.2
Die Ausbildung ist praxisorientiert, rechtssicher und in unter vier Stunden abgeschlossen.
- 1 Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
- 2 Aufgaben und Verantwortung von Brandschutzhelfern
- 3 Grundlagen der Verbrennung und Brandentstehung
- 4 Brandklassen und geeignete Löschmittel
- 5 Brandrisiken im betrieblichen Alltag
- 6 Verhalten im Brandfall und Alarmierungsabläufe
- 7 Räumung und Evakuierung von Gebäuden
- 8 Funktionsweise und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
- 9 Maßnahmen zur Brandverhütung
- 10 Betriebliche Brandschutzorganisation und Notfallmanagement
- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Realitätsnahe Übungen mit echten Feuerlöschern
- Betriebsspezifische Besonderheiten (elektr. Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort. Wir benötigen nur einen Raum für die Theorie und eine kleine Freifläche (ca. 5 × 5 m) im Außenbereich für die Löschübungen. Alternativ bieten wir die Schulung in unseren Schulungsräumen in Geilenkirchen an.
Drei Bausteine und konkrete Maßnahmen für Ihren Betrieb
Effektiver Brandschutz verbindet bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter kümmern wir uns um alle davon.
Baulicher Brandschutz
Wahl der Baustoffe, Planung von Brandabschnitten und Gestaltung von Fluchtwegen als bauliche Grundlage eines jeden Brandschutzkonzepts.
Anlagentechnischer Brandschutz
Brandmeldeanlagen, Löschsysteme, Alarmierung und Notbeleuchtung sorgen dafür, dass ein Brand frühzeitig erkannt und kontrolliert werden kann.
Organisatorischer Brandschutz
Ernennung von Beauftragten und Helfern, Alarm- und Brandschutzpläne sowie Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen und im Verhalten im Brandfall.
Löschmittelberatung
Wir berechnen die benötigten Löschmitteleinheiten und empfehlen Löschmittel, die den Brand wirksam bekämpfen und Ihre Einrichtung möglichst schonen.
Flucht- & Rettungspläne
Rechtskonforme Pläne gemäß ASR A2.3, regelmäßig aktualisiert und an geeigneten Stellen ausgehängt, damit alle Mitarbeiter im Notfall die Wege kennen.
Evakuierungsübungen
Planung, Durchführung und Auswertung mit vollständiger Dokumentation, damit jeder Mitarbeiter im Ernstfall weiß, was zu tun ist.
Was unsere Kunden über uns sagen
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Einblicke aus unseren Brandschutz-Projekten
Von der Brandschutzhelferausbildung bis zur öffentlichen Feuerwehrübung: Brandschutz, der im Ernstfall wirklich zählt.
So starten wir Ihren Brandschutz.
Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung, transparent, strukturiert und ohne Überraschungen.
Erstgespräch & Bedarfsanalyse
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Betriebsstruktur, bereits vorhandene Brandschutzmaßnahmen und die für Sie geltenden gesetzlichen Anforderungen. In diesem Gespräch verschaffen wir uns einen ersten gemeinsamen Überblick und klären, welche nächsten Schritte für Ihren Betrieb sinnvoll sind.
Erstbegehung & GAP-Analyse
Wir begehen alle relevanten Betriebsbereiche und schauen uns an, was vorhanden ist und was fehlt oder aktualisiert werden muss. Das Ergebnis ist eine übersichtliche GAP-Analyse mit einem priorisierten Umsetzungsplan, in dem klar steht, was als Nächstes zu tun ist und in welchem Zeitrahmen.
Dokumentation & Schulungen
Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C, führen Brandschutzhelferausbildungen durch und dokumentieren alle Maßnahmen vollständig und prüffest. Bei einer Kontrolle durch die zuständige Behörde können Sie jeden Schritt lückenlos nachweisen.
Laufende Betreuung & jährliche Begehungen
Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter bleiben wir dauerhaft für Sie aktiv. Wir führen jährliche Begehungen durch, halten Ihre Unterlagen aktuell und stehen Ihnen als fester Ansprechpartner zur Verfügung, wenn sich Ihre Betriebsstruktur ändert oder behördliche Anfragen eingehen.
Fragen zum betrieblichen Brandschutz.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten und betrieblichem Brandschutz.
Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere die Art der Nutzung, die Gebäudegröße, das Brandrisiko, die Branche sowie behördliche Auflagen oder Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept. Vor allem Industrie- und Produktionsbetriebe, Lager- und Logistikzentren, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Verkaufsstätten und andere Sonderbauten sind häufig betroffen. Auch große Industrie- oder Lagerhallen unterliegen oftmals besonderen brandschutzrechtlichen Anforderungen.
Sie sind unsicher? Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob für Ihr Unternehmen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist und welche gesetzlichen Anforderungen für Ihren Betrieb gelten.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist eine anerkannte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie regelmäßige Fortbildungen. Zusätzlich muss der Mitarbeiter ausreichend Zeit erhalten, um die gesetzlichen und organisatorischen Aufgaben im Brandschutz zuverlässig wahrnehmen zu können.
Für viele Unternehmen ist ein externer Brandschutzbeauftragter jedoch die effizientere Lösung. Sie erhalten sofort einen erfahrenen Experten, vermeiden Schulungs- und Personalausfälle und müssen keine internen Kapazitäten dauerhaft binden. Gleichzeitig profitieren Sie von aktuellem Fachwissen und einer unabhängigen Beratung – häufig zu geringeren Gesamtkosten als bei einer internen Besetzung.
Für Brandschutzbegehungen gibt es kein allgemein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfintervall. Die Häufigkeit richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten, der Gefährdungsbeurteilung, dem Brandschutzkonzept sowie behördlichen oder versicherungsrechtlichen Vorgaben. Insbesondere bei erhöhtem Brandrisiko oder nach baulichen und organisatorischen Änderungen können häufigere Begehungen erforderlich sein.
Wir unterstützen Sie bei der Festlegung sinnvoller Prüfintervalle, führen Brandschutzbegehungen fachgerecht durch und dokumentieren die Ergebnisse mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten richten sich nach der Betriebsgröße, der Anzahl der Standorte, dem Brandrisiko und dem gewünschten Leistungsumfang. Da nur die tatsächlich benötigten Leistungen erbracht werden, ist eine externe Betreuung für viele Unternehmen wirtschaftlicher als die Ausbildung und Freistellung eines eigenen Mitarbeiters.
Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Besteht für Ihr Unternehmen die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und wird diese nicht erfüllt, können behördliche Anordnungen, Bußgelder oder im Einzelfall Nutzungseinschränkungen die Folge sein. Darüber hinaus können sich im Schadensfall haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile ergeben, wenn Mängel im organisatorischen Brandschutz festgestellt werden.
Wir prüfen für Sie, ob eine Bestellpflicht besteht, und unterstützen Sie dabei, alle brandschutzrechtlichen Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.
Sprechen Sie jetzt mit uns über Ihren betrieblichen Brandschutz.
Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch, was Ihr Betrieb wirklich braucht, ohne Verksäufer-Druck, ohne Verpflichtung, direkt und ehrlich.