SiGeKo nach BaustellV: Ihre Koordinationspflicht sicher und fristgerecht erfüllt.
Bei Bauprojekten mit mehreren Gewerken sind Sie als Bauherr gesetzlich verpflichtet, einen SiGeKo zu bestellen. Wir übernehmen diese Verantwortung vollständig, von der Vorankündigung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.
Externer SiGeKo, vollständige Koordination aus einer Hand.
Nach Paragraf 3 BaustellV müssen Bauherren für Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Wir übernehmen diese Funktion vollständig, qualifiziert und rechtssicher dokumentiert.
Von der Vorankündigung beim Arbeitsschutzamt über den SiGe-Plan bis zur abschließenden Unterlage für spätere Arbeiten: Wir entlasten Sie rechtlich und praktisch.
- Für Privatbauherren und gewerbliche Auftraggeber
- Bestellung ab der Planungsphase möglich
- Qualifiziert nach DGUV Grundlehrgang und RAB 30
- Deutschlandweit einsetzbar
Benötige ich einen SiGeKo?
Beantworten Sie 3 kurze Fragen, wir zeigen Ihnen, welche Pflichten nach BaustellV für Ihr Vorhaben gelten.
Finden Sie mit nur 3 Klicks heraus, ob Sie einen SiGeKo benötigen.
Wie viele Unternehmen sind auf Ihrer Baustelle tätig?
Gilt auch für zeitlich versetzte Einsätze verschiedener Firmen, z. B. erst Rohbau, dann Installateur, dann Elektriker.
Wie groß ist das Bauvorhaben?
Die Grenzen gelten alternativ: Es reicht, wenn eine der genannten Bedingungen zutrifft.
Sind besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV geplant?
Dazu zählen u. a.: Absturzgefahr > 2 m, Grabungen > 1,25 m Tiefe, Sprengarbeiten, Arbeiten mit biologischen oder chemischen Gefährdungen, Arbeiten unter Druckluft oder Wasser.
Ihre Pflichten nach BaustellV:
Möchten Sie auf der sicheren Seite sein?
Wir prüfen Ihr Vorhaben kostenlos und übernehmen die SiGeKo-Funktion, rechtssicher und termintreu.
Dieses Quiz dient der ersten Orientierung auf Basis der Baustellenverordnung (BaustellV) ab 01.04.2023. Es ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung. Für Ihr konkretes Vorhaben empfehlen wir eine individuelle Prüfung.
Was wir als Ihr SiGeKo leisten.
Von der Planungsphase bis zur Abnahme, wir übernehmen alle Koordinationspflichten des Bauherrn nach BaustellV.
SiGe-Plan
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) bildet die Grundlage für die sichere Zusammenarbeit aller Beteiligten auf der Baustelle. Wir erstellen und aktualisieren den SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung und berücksichtigen dabei die projektspezifischen Gefährdungen, Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen.
Vorankündigung
Bei größeren Bauvorhaben ist die fristgerechte Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen die erforderlichen Unterlagen, übernehmen die Koordination und unterstützen bei der rechtssicheren Erfüllung der Bauherrenpflichten.
Koordination auf der Baustelle
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator koordinieren wir die Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen und unterstützen bei der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Durch regelmäßige Abstimmungen und eine strukturierte Kommunikation tragen wir dazu bei, Gefährdungen und Schnittstellenrisiken frühzeitig zu erkennen.
Regelmäßige Baustellenbegehungen
Baustellen verändern sich täglich. Durch regelmäßige Begehungen überprüfen wir die Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen, dokumentieren Auffälligkeiten und geben konkrete Empfehlungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.
Unterlage für spätere Arbeiten
Nach Abschluss des Bauvorhabens erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk gemäß Baustellenverordnung. Sie enthält sicherheitsrelevante Informationen für Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten und unterstützt Betreiber bei der sicheren Nutzung des Gebäudes.
Unterweisung auf der Baustelle
Eine wirksame Koordination setzt voraus, dass alle Beteiligten die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen kennen und anwenden. Wir führen baustellenbezogene Sicherheitsunterweisungen durch, informieren über projektspezifische Gefährdungen und unterstützen bei der Kommunikation der Inhalte des SiGe-Plans. So stellen wir sicher, dass alle Beschäftigten über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert sind und die Sicherheitsanforderungen auf der Baustelle einheitlich umgesetzt werden.
Einblicke aus unseren SiGeKo-Projekten
Vom Stollenbau bis zum Glasfaserausbau – ein Auszug aus unserer Projektarbeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
So arbeiten wir als Ihr SiGeKo.
Von der Beauftragung bis zur Übergabe der Unterlagen, ein klar strukturierter Prozess ohne Überraschungen.
Projektanalyse & Bestellung als SiGeKo
Zu Beginn analysieren wir Ihr Bauvorhaben und prüfen, welche Anforderungen sich aus der Baustellenverordnung ergeben. Anschließend erfolgt die schriftliche Bestellung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), sodass die Koordination von Beginn an rechtssicher organisiert ist.
SiGe-Plan, Baustellenordnung & Vorankündigung
Auf Grundlage der Planungsunterlagen erstellen wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), die projektspezifische Baustellenordnung sowie die erforderliche Vorankündigung (mind. 14 Tage vor Baubeginn) für die zuständige Behörde. Damit werden die organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen für alle Beteiligten verbindlich festgelegt.
Koordination & Baustellenbegehungen
Während der Bauausführung koordinieren wir die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen, begleiten die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, führen Sicherheitsunterweisungen durch und überwachen die Einhaltung der Baustellenordnung. Regelmäßige Baustellenbegehungen dokumentieren den aktuellen Stand und ermöglichen eine frühzeitige Reaktion auf Veränderungen im Bauablauf.
Projektabschluss & Unterlage für spätere Arbeiten
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten gemäß Baustellenverordnung. Sie enthält die für Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen und wird dem Bauherrn vollständig übergeben.
Fragen zum Thema SiGeKo.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV.
Die Pflicht besteht nach § 3 BaustellV sobald auf Ihrer Baustelle gleichzeitig oder zeitlich versetzt Beschäftigte von mindestens zwei verschiedenen Arbeitgebern tätig werden. Schon kleine Renovierungsvorhaben mit zwei oder mehr Handwerksbetrieben können darunter fallen. Nicht sicher, ob Ihr Vorhaben betroffen ist? Unser 3-Klick-Schnellcheck gibt Ihnen in wenigen Sekunden Klarheit.
Theoretisch ja, wenn Sie die nötige Qualifikation (DGUV Grundlehrgang SiGeKo + Berufserfahrung im Bauwesen) besitzen. In der Praxis lagern Bauherren diese Verantwortung aus, um Haftungsrisiken zu vermeiden und sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Wir übernehmen die Koordination verantwortlich für Sie.
So früh wie möglich, idealerweise bereits in der Planungsphase, damit der SiGe-Plan in die Planung einfließen kann. Die Vorankündigung muss vor Baubeginn beim Amt eingereicht sein. Wir können aber auch bei laufenden Projekten kurzfristig als SiGeKo einspringen. Falls Sie noch unsicher sind, ob Ihre Baustelle überhaupt einen SiGeKo erfordert, beantwortet unser 3-Klick-Schnellcheck diese Frage sofort.
Zunächst die wichtige Vorfrage: Ob Sie überhaupt einen SiGeKo benötigen, klärt unser 3-Klick-Schnellcheck in Sekunden. Wenn ja, hängt der Preis von Projektgröße, Bauzeit und Anzahl der beteiligten Gewerke ab. Wir erstellen Ihnen auf Basis Ihrer Projektunterlagen ein transparentes Festpreisangebot, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Das Fehlen eines SiGeKo ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 €. Noch schwerwiegender: Im Fall eines Arbeitsunfalls haften Sie als Bauherr persönlich, wenn die gesetzliche Koordinationspflicht nicht erfüllt war. Das Risiko ist nicht kalkulierbar, die Bestellung eines SiGeKo schon. Ob Sie zur Bestellung verpflichtet sind, zeigt Ihnen unser 3-Klick-Schnellcheck auf dieser Seite.
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Schicken Sie uns eine kurze Projektbeschreibung und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Rückmeldung. Kostenlos und ohne Verpflichtung.