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Feuerlöscher im Fluchtweg

Brandschutzhelferausbildung
nach § 10 ArbSchG, DGUV-I 205-023 und ASR A2.2

Jetzt Brandschutzhelfer werden!

Brandschutzhelferausbildung in unter 4 Stunden!

Mit Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei Ihrer Berufsgenossenschaft!

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Werden Sie jetzt Brandschutzhelfer!

- Ausbildungsstandards nach (DGUV & ArbSchG) 

- 2 x 45 Minuten Theorie

- 5 - 10 Minuten praktische Löschübungen

- Teilnahmezertifikat 

 

Geringer Zeitaufwand - Erfolgreiche Ausbildung in unter 4 Stunden!

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.

Wie lange dauert die Brandschutzhelferausbildung
nach DGUV-I 205-023?

Die Brandschutzhelferausbildung dauert in der Regel weniger als 4 Stunden. Verpflichtend sind 2 x 45 Minuten Theorie gefolgt von 5-10 Minuten praktischer Löschversuche mit Übungsfeuerlöschern pro Teilnehmer.

Sie erhalten ein Teilnahme-Zertifikat welches Ihnen als Nachweis für Ihre Berufsgenossenschaft dient.

Wo findet die Ausbildung von Brandschutzhelfern statt?

Auf Wunsch führen wir die Brandschutzhelferausbildung direkt bei Ihnen vor Ort durch.  Neben einer Räumlichkeit für den theoretischen Teil, benötigen wir lediglich eine kleine Freifläche (ca. 5 x 5 m) im Außenbereich zur Durchführung des praktischen Teils der Brandschutzhelferausbildung.

Gerne bieten wir Ihnen auch unsere Schulung auch in unseren Schulungsräumen an. 

Was sind die Inhalte einer Brandschutzhelferausbildung?

Theorie:

1.   Grundzüge des Brandschutzes

2.  Betriebliche Brandschutzorganisation

3.  Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

4.  Gefahren durch Brände

5.  Verhalten im Brandfall

Praxis:

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Welche Grundlagen gibt es für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§6 Dokumentation

§10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Unfallverhütungsvorschrift:

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“. 

Mit der Ausbildung bei uns erfüllen Sie alle geforderten Ausbildungskriterien, da wir uns strikt an die Vorgaben halten und Ihnen zusätzlich nützliche Praxis-Tipps geben.

Feuerlöscher mit Fahne

Fazit

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Brandschutzhelferausbildung bei Salus Ingenieurbüro erhebliche Vorteile für Unternehmen jeder Größe bietet. Durch unsere spezialisierten Schulungen gewährleisten wir nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern tragen auch maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Ein wesentlicher Vorteil unserer Ausbildung liegt in der hohen Qualität und Praxisnähe der Schulungen. Unsere erfahrenen Trainer sorgen dafür, dass die Teilnehmer fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten erlangen, die im Ernstfall lebensrettend sein können. Die praxisorientierten Übungen in realistischen Szenarien verstärken das Verständnis und die Handlungskompetenz der Mitarbeiter.

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Öffnungszeiten

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Sa. & So.         geschlossen

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