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Wie oft muss man unterweisen?

Aktualisiert: 3. Jan.

Die Unterweisungspflicht kommt aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG - § 12).

Hier wird der Arbeitgeber aufgefordert seine Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während Ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.


Weiter heißt es jedoch nur, dass die Unterweisung bei der Einstellung und bei Veränderungen vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden muss und dass dies erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden muss.


Ziemlich ungenau, oder?


Daher wurde durch die "Deutsche gesetzliche Unfallversicherung" kurz: "DGUV" das Arbeitsschutzgesetz spezifiziert.


In der DGUV - Vorschrift 2 werden die "Grundsätze der Prävention" beschrieben. Bezugnehmend auf den 12 § des Arbeitsschutzgesetzes steht unter § 4 DGUV Vorschrift 1 der genaue Wiederholungsintervall - mindestens einmal jährlich!


Kann man von diesem Intervall abweichen?


Ja - ABER -

Hiervon kann je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine Verkürzung des Intervalls notwendig sein, jedoch niemals eine Verlängerung!


Sehen Sie Sicherheitsunterweisungen nicht als Hindernis oder Last, sondern als Chance Ihre Prozesse im Unternehmen sicher und effizient zu gestalten.


Salus sorgt für Sie!


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