Die Betreuungszeiten werden in der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Vorschrift 2" (DGUV V2) genauer beschrieben und setzen sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Zusätzlich wird zwischen Kleinbetriebsbetreuung und größeren Betrieben (> 50 Beschäftigten) unterschieden.
Definitionen
Grundbetreuung:
In der Grundbetreuung sind die Einsatzzeiten pro Beschäftigten genau festgegeben. Sie umfasst die Basisaufgaben, welche unabhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen.
Betriebsspezifische Betreuung:
Die betriebsspezifische Betreuung ist ein fester Bestandteil der Betreuungszeiten. In dieser werden die speziellen Erfordernisse zur Reduzierung von Gefährdungen innerhalb des jeweiligen Betriebs - auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung - regelmäßig neu festgelegt.
Anlassbezogene Betreuung:
Die anlassbezogene Betreuung findet Anwendung bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. In dieser ist der Arbeitgeber verpflichtet sein Unternehmen in besonderen Anlässen durch Experten im Arbeitsschutz hinzuzuziehen (Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt). Dies kann zutreffen bei z.B. der Planung und Errichtung neuer Betriebsanlagen oder anderer grundlegender betrieblicher Änderungen.
Alternative Betreuung:
Die alternative Betreuung - auch Unternehmermodel genannt - ist eine alternative zur Regelbetreuung für kleine Unternehmen. Die Verantwortung und Fortbildungsbereitschaft des Unternehmers steht hierbei im Vordergrund. Die Betriebsgrößengrenze liegt bei max. 50 Beschäftigten.
Fortbildung des Unternehmers:
Die Fortbildungen für Unternehmer zur Wahrnehmung der Alternativen Betreuung besteht aus Motivations-, Informations-, und Fortbildungsmaßnahmen und müssen je nach Betreuungsgruppe des Unternehmens alle 3 - 5 Jahre aufgefrischt werden.
Beschäftigte | Regelbetreuung | Alternative Betreuung |
≤ 10 | Ja, Grundbetreuung, Anlassbezogene Betreuung | Ja, mit entsprechender Fortbildung des Unternehmers |
11 ≤ 50 | Ja, Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung | Ja, mit entsprechender Fortbildung des Unternehmers |
> 50 | Ja, Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung | Nein |
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